Neu-Regelung der NADA ab 1. Januar 2023

Konkret bedeutet dies für Sportler im DSB, die an nationalen Entscheidungen, z.B. Deutschen Meisterschaften, teilnehmen: In Deutschland gilt der nationale Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen. Alle Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören und verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, müssen ab dem 1. Januar 2023 nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Die alleinige Vorlage eines fachärztlichen Attests ist nicht mehr ausreichend.
Wichtig dabei: Die Beantragung einer TUE von Athletinnen oder Athleten, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, ist erst nach (!) einer Dopingkontrolle notwendig. Die Athletinnen und Athleten werden in diesen Fällen persönlich von der NADA kontaktiert und zur Beantragung einer TUE aufgefordert. Im Vorhinein ist keine Antragstellung notwendig.
Link zum DSB
https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/neu-regelung-der-nada-ab-1-januar-2023